Behandlungsablauf und Organisation


Liebe Besucher des Gesundheits-Hofs, hier tragen wir zusammen, was für Sie als gesetzlich Versicherte/r für Ihre Behandlung bei uns wichtig ist:

Seit 01. Januar 2021 gilt eine neue Heilmittelrichtlinie (HMR) sowohl für ärztliche als auch zahnärztliche Verordnungen, deren Regeln für Ärzte/Ärztinnen, Therapeut/innen und Patient/innen verbindlich sind. 

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherer (z.B. AOK, Barmer, DAK, IKK, Techniker oder einer BKK etc.) gelten einige Besonderheiten, die oft nicht allgemein bekannt sind. Diese Informationsseite soll sowohl Ihnen und uns helfen, Ihren Behandlungsablauf angemessen und wirtschaftlich zu organisieren.

 

1. Vor Ihrer Behandlung bei uns

1.1 Sie brauchen eine zum vereinbarten Termin eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept), die Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin ausgestellt, unterschrieben und abgestempelt hat.

1.2) Wenn Sie eine Verordnung (Rezept) vom Arzt bekommen haben, rufen Sie uns bitte schnellstmöglich für die Terminvereinbarung an.
Ein neues Rezept ist 28 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum gültig. In diesem Zeitfenster muss die erste Behandlung stattfinden. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich.
Bei einem dringlichen Behandlungsbedarf kann es sein, dass der Arzt diese Frist auf 14 Kalendertage verkürzt und dies auf der Verordnung gekennzeichnet hat.

1.3) Bitte rufen Sie uns unter 040 / 806010-930 an und nennen Sie uns am Telefon oder auf unserem Anrufbeantworter bitte Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Telefonnummer, damit wir Sie ggf. zurückrufen können.

1.4) Für die Terminplanung benötigen wir bitte das Datum der Verordnung (Rezept), das verordnete Heilmittel (z.B. Krankengymnastik - KG, Manuelle Lymphdrainage - MLD, Manuelle Therapie - MT usw.) , die verordnete Anzahl an Behandlungen sowie die Behandlungsfrequenz (Terminanzahl pro Woche). Diese Angaben sind entscheidend, um die Termine korrekt einzuplanen.

1.5) Gerne können Sie auch in der Praxis vorbeikommen und in unserem Terminbüro (sofern geöffnet), persönlich und in Ruhe Termine vereinbaren.

1.6) Wir bemühen uns, Ihren Terminwünschen gerecht zu werden und bitten Sie um etwas Kompromissbereitschaft.

1.7) Sie werden durch eine/n von uns bestimmte/n Therapeut/in behandelt, deren/dessen Qualifikation dem Heilmittel entspricht, das Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin Ihnen verordnet hat. Durch Urlaub, Fortbildung oder Krankheit kann es vorkommen, dass Sie im Laufe eines Rezepts durch verschiedene Mitarbeiter/innen behandelt werden.

1.8) Wir arbeiten mit Bestellsystem. Das bedeutet, dass Ihre mit uns vereinbarten Termine verbindlich sind, da wir diese ausschließlich für Sie freihalten.
Terminabsagen können wir nur bis zu einem Werktag vorher annehmen.

1.9) Falls Sie einen vereinbarten Termin zu kurzfristig oder gar nicht absagen, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen, da wir diesen Termin nicht mit der Krankenkasse abrechnen dürfen.

 

2. Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:

2.1) Ihre Verordnung (Rezept)

2.2) Ihre Versichertenkarte Ihrer Krankenversicherung

2.3) Ein großes Handtuch (das Sie auch bitte wieder mitnehmen)

2.4) Ggfs. ein zweites Handtuch oder eine Decke, wenn Sie Vor- o. Nachwärme bekommen und es Ihnen so angenehmer ist

2.5) Ihre EC-/Girocard (mit Geheimzahl) oder Bargeld für die Leistung der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung

2.6) Falls Sie von Zuzahlungen befreit sind, Ihren Befreiungsausweis

 

3. Vor Ihrer ersten Behandlung in der Praxis / an der Rezeption

3.1) Bitte planen Sie 5-10 Minuten vor Ihrem Termin ein, um entspannt hier anzukommen und die notwendige Bürokratie zu erledigen

3.2) Bitte füllen Sie beim ersten Besuch in unserer Praxis das Anmeldeformular vollständig aus und unterschreiben Sie es, wir dürfen Sie sonst nicht behandeln.

3.3) Zur Datenaufnahme werden unsere Kollegen an der Rezeption Ihre Versichertenkarte einlesen

3.4) Legen Sie Ihre Verordnung (Rezept) zur Prüfung vor. Sollte Ihre Verordnung nicht gültig sein, können wir Sie nicht behandeln, da wir in diesem Fall unsere Arbeit nicht durch die Krankenkasse bezahlt bekommen. Unsere Mitarbeiter/-innen sind daher strikt angewiesen, das Rezept VOR Behandlungsbeginn zu überprüfen.

3.5) Nach der Erfassung Ihrer Verordnung bezahlen Sie bitte die gesetzliche Zuzahlung, die der Computer angibt. Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, zeigen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis vor.
Die Höhe der Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt (§61 SGB V) und beträgt pro Verordnung 10,00 EUR Sockelbetrag plus 10% des Bruttowerts der Verordnung (z.B. derzeit 24,46 EUR bei einem Rezept für 6 x Krankengymnastik).
Bitte zahlen Sie am Tag Ihrer ersten Behandlung die Zuzahlung für Ihre gesamte Behandlungsserie in bar oder per EC-Karte an der Rezeption für jedes einzelne Rezept.

3.6) Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, nehmen Sie bitte in unserem Wartebereich Platz. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die Nutzung der Garderobe keine Haftung übernehmen.

3.7) Sie werden rechtzeitig zu Terminbeginn von Ihrem/Ihrer zuständigen Therapeut/in abgeholt und in den für Sie reservierten Behandlungsraum begleitet.

 

4. Ihre Behandlung bei uns

4.1) Unser/e Mitarbeiter/-in ist angewiesen, die Behandlung durchzuführen, die Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin verordnet hat.
Es ist demnach nicht möglich, anstelle von verordneter Krankengymnastik eine Massage zu bekommen.

4.2) Für die Behandlungsdauer planen wir ein Zeitfenster für Sie ein, welches im Rahmen der Regelzeiten liegt, die durch den Heilmittelrichtlinie festgelegt sind.
Dies sind z.B.:
– für Krankengymnastik und Manuelle Therapie: 20 Minuten
– für Klassische Massagetherapie: 15 Minuten
– für Warmpackungen / Fango: 20 Minuten
– für Manuelle Lymphdrainagen: entsprechend der Verordnung des Arztes 30, 45 oder 60 Minuten
Bitte beachten Sie, dass Aufgaben wie Dokumentation, Reinigung und Desinfektion der Behandlungsliege und des Lagerungsmaterials, Lüften etc. ebenfalls in dieses Zeitfenster eingerechnet werden müssen.

 

5. Nach Ihrer Behandlung

5.1) Bitte kleiden Sie sich im Behandlungsraum wieder an, und achten Sie darauf, keine Wertsachen, Kleidungsstücke oder Ihr mitgebrachtes Handtuch liegen zu lassen.

5.2) Bitte unterschreiben Sie auf dem Original-Rezept für die erfolgte Behandlung. Wir können nur mit Ihrer Unterschrift mit der Krankenkasse abrechnen.

5.3) Wir bitten Sie, auch dafür Sorge zu tragen, dass alle verordneten Termine für Sie eingeplant wurden. Sollte ein Termin ausgefallen sein oder noch nicht geplant werden können, vereinbaren Sie bitte Folgetermine für Ihre weitere Behandlungen in unserer Praxis. Unser/e Mitarbeiter/-in druckt Ihnen gerne einen Terminplan mit den vereinbarten Terminen aus, um Missverständnisse zu vermeiden.

5.4) Ihr Handtuch können wir aus Gründen des Infektionsschutzes leider nicht für Sie aufbewahren. Vergessene Handtücher können wir maximal 3 Monate lang aufbewahren, da der Platz in der Praxis sehr begrenzt ist.

 

6. Sonstiges

6.1) Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig, d.h. mindestens einen Werktag vorher, ab.

6.2) Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können und zu kurzfristig oder gar nicht absagen, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin gemäß §615 BGB privat in Rechnung stellen, da wir diesen Termin nicht mit der Krankenkasse abrechnen dürfen.

6.3) Falls fällige Zuzahlungen oder Ausfallgebühren nicht bezahlt werden, behalten wir uns vor, alle weiteren Termine zu streichen und das Rezept einzubehalten. In solchen Fällen teilen wir der Krankenkasse grundsätzlich den Grund für den Behandlungsabbruch mit.

 

Weiterführende Informationen / Links zum Thema

Gesetzliche Grundlagen:

Zuzahlungspflicht für Heilmittel (§32 SGB V)

Höhe der Zuzahlung (§61 SGB V)

Vergütungspflicht bei Annahmeverzug (§615 BGB)