Die EAP, oftmals auch „kleine Reha“ genannt, besteht aus den 3 Bausteinen: Physiotherapie/Krankengymnastik, Physikalische Therapie (z.B. Massage oder Elektrotherapie) und Med. Trainingstherapie.
Die EAP kann dann verordnet werden, wenn der Therapieerfolg über normale Heilmittelmaßnahmen ausbleibt oder lediglich sehr verzögert zu erwarten ist. Die Behandlung findet an bis zu 5 Tagen pro Woche statt.
Die Durchführung der EAP im Gesundheits-Hof findet zu folgenden Zeiten statt:
Mo, Mi, Fr 8:00 – 10:00 Uhr
Di, Do 15:00 – 17:00 Uhr
Weitere Termine werden nach individueller Absprache durchgeführt.
Über folgende Kostenträger kann diese intensive Therapiemaßnahme erbracht werden:
- Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetzliche Unfallversicherungen
- Private Krankenversicherungen
- Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist die EAP nicht enthalten.
Ist – nach einem Arbeits- oder Wegeunfall – die BG oder gesetzliche Unfallversicherung zuständig, muss die EAP in der Regel von einem D-Arzt, H-Arzt oder Handchirurgen verschrieben werden, Verordnungen für privat Versicherte können vom niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.
Die Gesamtdauer sowie das Genehmigungsverfahren hängen wesentlich vom Kostenträger ab. Kontaktieren Sie uns, sobald Sie eine Verordnung haben. Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung, kümmern uns um die notwendigen Kostenzusagen und helfen Ihnen bei den Formalitäten.